Deadline für Einreichung Anträge

Nicht verpassen

Bitte beachten Sie, dass es verbindliche Fristen für die Einreichung eines Antrags um Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen gibt.

Der vollst?ndige Antrag muss sp?testens bis zum Termin (siehe unten) bei der Beratungsstelle Studium und Behinderung eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages einige Wochen ben?tigt werden. Planen Sie also genügend Vorlaufszeit ein, damit Sie den Entscheid rechtzeitig erhalten.

Deadlines

Dies bedeutet für Antr?ge um Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen:

  • Frühjahrssemester 2024, geltend für Prüfungssession Sommer 2024 bis sp?testens 17. M?rz 2024
  • Herbstsemester 2024, geltend für Prüfungssession Winter 2024/2025 bis sp?testens 29. September 2024
  • Frühjahrssemester 2025, geltend für Prüfungssession Sommer 2025 bis sp?testens 2. M?rz 2025
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