Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit haben die M?glichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie k?nnen gleichwertige Prüfungsleistungen unter anderen Bedingungen erbringen. Diese Modifikationen stellen keine inhaltlichen Erleichterungen dar.

Nachteilsausgleiche werden individuell zwischen der ETHZ und der/dem Studierenden vereinbart.

Lesen Sie bitte das Informationsblatt, bevor Sie einen Antrag auf Anpassung von Leistungskontrollen (LK) beantragen. Für die Gew?hrung eines Nachteilsausgleichs müssen ein detaillierter Antrag und ein Arztzeugnis eingereicht werden. Bei Leistungskontrollen werden Nachteilsausgleiche nur im Bereich der Prüfungsmodalit?ten gew?hrt. Eine Anpassung von fachlichen Anforderungen ist nicht m?glich.

Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Antrag stellen, ist ein Erstgespr?ch bei der Beratungsstelle Studium und Behinderung erforderlich.

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