Vor-Verschiebung bzw. Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen

Coronavirus-Pandemie

Bitte beachten Sie, dass w?hrend der Covid-19 Notstandsphase teilweise abweichende Bestimmungen gelten.

Informationen und FAQs für Dozierende

Im Rahmen der neuen externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürich wurde das Bewilligungs-Verfahren für die Vor-Verschiebung bzw. Fernrprüfungen von Sessions- und Semesterendprüfungen angepasst.

Voraussetzungen / Grunds?tze

  • Es besteht kein Anrecht auf Vor-Verschiebung/Fernprüfung - die Studierenden brauchen das Einverst?ndnis des Hauptexaminators.
  • Jede Vor-Verschiebung muss von den Akademischen Diensten bewilligt werden.
  • Ohne Bewilligung vorverschoben oder als Fernprüfung abgelegte Prüfungen sind ungültig und werden annulliert.

Akzeptierte Gründe

  • Es k?nnen nur wichtige studienspezifische Gründe geltend gemacht werden (insbes. Mobilit?tsaufenthalt, obligatorisches Praktikum).
  • Gründe müssen belegt werden.

Modus?nderungen (schriftlich > mündlich)

  • Für ETH-Studierende gilt eine sehr restriktive Bewilligungspraxis.
  • Für Mobilit?ts-Studierende ("Incomings") ist eine ad?quate mündliche Prüfungszeit erlaubt, sofern sie von der Heim-Universit?t akzeptiert wird.

Verfahren

Bewilligung / Mitteilung

  • ETH-Studierende müssen darlegen, weshalb die Prüfung nicht in der darauffolgenden Session abgelegt werden kann.
    Für die Bewilligung werden auch Kriterien der Verh?ltnism?ssigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigt.
  • Jeder Entscheid wird den Studierenden und den Haupt-Examinatoren per Mail mitgeteilt.
JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert