Vorziehen/Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen

Wichtige Informationen zum Vorziehen/zu Fernprüfungen

Definition

Wenn eine Semesterend- und/oder Sessionsprüfung aus wichtigen studienspezifischen Gründen (insbesondere Mobilit?tsaufenthalt oder obligatorisches bzw. stark empfohlenes Praktikum) nicht wie vorgesehen zum regul?ren Termin abgelegt werden kann, kann auf begründetes Gesuch hin Folgendes bewilligt werden:

  • Vorziehen einer Prüfung
    Eine Prüfung wird terminlich vor der Prüfungssession bzw. vor der Prüfungsphase am Semesterende abgelegt.
  • Fernprüfung
    Eine Prüfung wird zur gleichen Zeit wie an der ETH abgelegt, jedoch an einem anderen Ort.

Jedes Vorziehen einer Prüfung oder das Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung ist bewilligungspflichtig.
Es gibt kein Anrecht auf das Vorziehen einer Prüfung, bzw. auf eine Fernprüfung.

Wird eine Prüfung ohne Bewilligung vorgezogen oder als Fernprüfung abgelegt, so ist der Versuch ungültig und wird annulliert.

Nachfolgende Informationen richten sich ausschliesslich an ETH-Studierende ("Outgoings") und Austauschstudierende an der ETH ("Incomings").

ACHTUNG: Project Mobility Students und Fachstudierende (UZH, EPFL, etc.) dürfen weder Prüfungen vorziehen noch diese als Fernprüfungen ablegen.

 

Voraussetzungen

Damit ein Antrag zum Vorziehen einer Prüfung bzw. zum Ablegen der Prüfung als Fernprüfung eingereicht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Immatrikulation
    Sie müssen an der ETH Zürich immatrikuliert und im aktuellen Semester eingeschrieben sein.
    (Entweder als ETH-Studierender oder als Austauschstudierender an der ETH)
  • Studienspezifischer Grund
    Es muss ein studienspezifischer Grund vorliegen, weshalb eine Prüfung nicht wie vorgesehen regul?r an der ETH abgelegt werden kann. Alle geltend gemachten Gründe müssen belegt werden.

    Studienspezifische Gründe sind z.B.:
    • Semesterbeginn an der Heim- bzw. an der Partneruniversit?t...
    • Beginn eines (Forschungs-)Projekts oder einer Studienarbeit (z.B. Master-Arbeit) im Ausland...
    • Beginn eines obligatorischen (oder zumindest stark empfohlenen) Praktikums...

      ...vor oder sp?testens eine Woche nach dem offiziellen Prüfungstermin an der ETH.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grund ausreicht, so kommen Sie am besten pers?nlich, w?hrend den ?ffnungszeiten, bei der Prüfungsplanstelle vorbei.

Keine Chance auf eine Bewilligung haben z.B. freiwillige Praktika, welche gem?ss Studienreglement nicht als obligatorisch oder empfohlen aufgeführt sind, alle Gründe rein privater Natur (z.B. Ferien, Teilzeitarbeit, freiwilliger Arbeitseinsatz, etc.) sowie das Argument, das Studium einige Wochen früher abschliessen zu k?nnen.

  • Einverst?ndnis der Dozierenden
    - Alle direkt betroffenen Dozierenden müssen mit einem Vorziehen einverstanden sein. Wir raten Ihnen die Dozierenden schon m?glichst früh im Semester zu kontaktieren und deren grunds?tzliches Einverst?ndnis zum Vorziehen einzuholen.

    - Ob schriftliche Sessions- bzw. Semesterendprüfungen als Fernprüfungen abgelegt werden k?nnen, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis der ETH unter den Informationen zur Leistungskontrolle. Ist eine Fernprüfung nicht m?glich, so wird dies explizit so ausgewiesen. Steht keine Angabe zu Fernprüfungen, so ist eine solche grunds?tzlich m?glich (ein zus?tzliches Einverst?ndnis der Dozierenden ist in diesem Fall nicht notwendig).

    - Mündliche Semesterend- bzw. Sessionsprüfungen, die regul?r w?hrend der Prüfungsphase am Semesterende, bzw. w?hrend der Prüfungssession abgelegt werden, k?nnen - nach Rücksprache und mit Einverst?ndnis der betroffenen Dozierenden - remote (per Videokonferenz) abgelegt werden. Ein Antrag an die bzw. eine zus?tzliche Bewilligung der Prüfungsplanstelle ist hierzu nicht notwendig, muss dieser aber mitgeteilt werden.

Rahmenbedingungen

Gesuche zum Vorziehen einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in myStudies ab der 5. Semesterwoche bis sp?testens zwei Wochen nach der Publikation des Plans der schriftlichen Sessionsprüfungen einzureichen. 

Dazu gelten u.a. folgende Grunds?tze:

  • Mündliche Prüfung
    Diese kann vorgezogen abgelegt werden, auch wenn sie in der Session nach der Rückkehr aus der Mobilit?t abgelegt werden k?nnte. Dies gilt sowohl für Semesterend- als auch für Sessionsprüfungen. (Tragen Sie hierzu im entsprechenden Antrag in myStudies als Verhinderungsgrund "Andere" ein und erg?nzen Sie das Textfeld mit dem Hinweis, dass es sich um mündliche Prüfungen handelt.)
    Wird eine mündliche Prüfung w?hrend der Prüfungsphase am Semesterende (für Semesterendprüfungen) bzw. w?hrend der Prüfungssession (für Sessionsprüfungen) remote - via Videokonferenz - abgelegt, so ist dies nicht durch die Prüfungsplanstelle bewilligungspflichtig. (Die mündliche Prüfung wird dann sinngem?ss als "regul?r" durchgeführt betrachtet.)

  • Schriftliche Sessionsprüfung
    Diese kann nur dann als Fernprüfung abgelegt werden, wenn ein nachweisbarer und belegbarer Grund vorliegt, weshalb diese Prüfung nicht in der n?chsten, d.h. nachfolgenden Session, nach der Rückkehr aus der Mobilit?t/Praktikum/etc. abgelegt werden kann. Dies z.B. weil Sie aus einem studienspezifischen Grund dann auch nicht an der ETH sein werden oder aber die Prüfung nur in der Session nach dem Semester der Lerneinheit angeboten wird.

  • Moduswechsel
    Ein Moduswechsel (z.B. eine schriftliche Prüfung mündlich ablegen) ist für ETH-Studierende nicht erlaubt.

  • Prüfungsblock
    Prüfungen aus Prüfungsbl?cken, die noch regul?r an der ETH abgelegt werden k?nnen, müssen hier abgelegt werden. Die restlichen Prüfungen werden entweder vorgezogen (sofern es sich um mündliche Prüfungen handelt) oder müssen auf die nachfolgende Prüfungssession verschoben und nach der Rückkehr an der ETH abgelegt werden. Ein Prüfungsblock kann also aufgeteilt werden.
    Wird eine mündliche Prüfung eines Prüfungsblocks vorgezogen abgelegt, so kann nach deren Ablegung die Anmeldung für den Prüfungsblock nicht mehr zurückgezogen werden. Ausnahmen k?nnen nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden.

  • Fristgerechte Einreichung
    Auf nicht fristgerecht eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
    Ausnahmen sind nur m?glich, wenn wichtige Gründe, insbesondere Krankheit oder Unfall, für das Vers?umnis geltend gemacht werden k?nnen.

  • Zus?tzliche Kriterien
    Die ETH unterstützt die Studierenden im Bemühen, bspw. ein Mobilit?tssemester zu organisieren. Dennoch ist ein Mobilit?tssemester eine optionale Komponente des Studiums, aus dem sich kein Recht auf ein Vorziehen bzw. auf eine Fernprüfung ableiten l?sst.
    Nachfolgende Kriterien spielen insbesondere dann eine Rolle, wenn es sich um Repetitionen handelt. Aber auch dann wenn "Andere Gründe" für ein Vorziehen bzw. eine Fernprüfung geltend gemacht werden:

    • Eigenverantwortliche Studienplanung
      Der bisherige Studienverlauf und der derzeitige Stand im Studium werden berücksichtigt.

    • Verh?ltnism?ssigkeit
      Hier wird die Notwendigkeit oder Dringlichkeit beurteilt, eine Prüfung vorgezogen bzw. als Fernprüfung abzulegen.
      Ausserdem werden auch weitere allf?llige negative Auswirkungen berücksichtigt, wie z.B. Nichteinhaltung einer Studienfrist oder Verl?ngerung der Studiendauer, falls die Prüfung nicht vorgezogen bzw. als Fernprüfung abgelegt werden kann. Aber auch z.B. offene Mahnungen wegen ausstehenden Studiengebühren.

    • Gleichbehandlung
      Insbesondere bei "Anderen Gründen" muss abgekl?rt werden, ob keine Bevorteilung gegenüber anderen Studierenden vorliegt, z.B. dann, wenn man einfach Vorziehen m?chte, damit man mit dem Studium "früher fertig" ist.  

 

Vorziehen einer Prüfung

Alle mündlichen Semesterend- und Sessionsprüfungen k?nnen vorgezogen abgelegt werden.

ETH-Studierende dürfen eine schriftliche Semesterend- und/oder Sessionsprüfung nur dann schriftlich vorziehen, wenn der Dozent eine solche eigens dafür entworfene und vorgezogene schriftliche Prüfung bereits für Austauschstudierende anbietet. (Grunds?tzlich wird eine schriftliche Prüfung als Fernprüfung abgelegt.) 

Falls Sie w?hrend der Prüfungssession nur teilweise abwesend sind, also auch Prüfungen regul?r w?hrend der Session ablegen k?nnten, so fragen Sie die Dozierenden bei mündlichen Sessionsprüfungen welchen Zeitraum diese für ihre mündlichen Prüfungen zur Verfügung stellen werden. Somit haben Sie dann einen Anhaltspunkt für die Entscheidung, ob Sie die entsprechende Prüfung regul?r w?hrend der Session ablegen k?nnen oder ob Sie diese werden vorziehen müssen.
Sind sich die Dozierenden noch unsicher über die verfügbaren Termine in der Session, so beantragen Sie vorsichtshalber ein Vorziehen der Prüfung.

 

Checkliste für das Vorziehen einer Prüfung:

  1. Erfolgsaussicht
    • Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung vorgezogen abgelegt werden muss gem?ss diesen Informationen ausreichend?
    • Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle gekl?rt?
  2. Einverst?ndnis
    • Ist der betroffene Dozent nach mündlicher Absprache mit dem Vorziehen einverstanden?
    • Wurde ein vorgezogener Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) mit dem Dozierenden zusammen festgelegt?
  3. Belege
    • Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
      • Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilit?tsbest?tigung)
      • Bei Semesterendprüfungen: Best?tigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
  4. Antrag
    • Antrag in myStudies ausfüllen
    • alle ben?tigten Belege hochladen
    • Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
      • vorgezogen wird
      • als Fernprüfung abgelegt wird (siehe unten)
      • regul?r an der ETH abgelegt wird
      • innerhalb eines Blocks ist, der aufgeteilt wird (diese Prüfung wird auf die nachfolgende Session verschoben)
      • abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
    • Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen

 

Fernprüfung

Grunds?tzlich k?nnen alle schriftlichen Semesterend- und/oder Sessionsprüfungen als Fernprüfungen abgelegt werden.

Prüfungen, die am Computer durchgeführt werden, k?nnen nur dann als Fernprüfungen abgelegt werden, wenn die Prüfung auf Papier ausgeruckt und auf Papier abgelegt werden kann. Ist eine Fernprüfung nicht m?glich, so ist dies im Vorlesungsverzeichnis bei den Informationen zur Leistungskontrolle entsprechend aufgeführt.  

Bitte beachten Sie, dass für schriftliche Sessionsprüfungen erst dann eine Fernprüfung beantragt werden kann, wenn der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen publiziert wurde und somit der Termin der Sessionsprüfung in Ihrem Prüfungsplan aufgeführt ist.

Beachten Sie hierzu auch folgendes: Falls eine Fernprüfung aufgrund der Zeitverschiebung ausserhalb der lokalen Büro?ffnungszeiten stattfinden sollte, so w?re eine zeitliche Nachverschiebung der Prüfung auf den n?chsten Morgen (!) denkbar. Kl?ren Sie die Einzelheiten hierzu mit der Prüfungsplanstelle.
Bitte beachten Sie, dass lokale Feiertage (wie z.B. chinesisches Neujahr) nicht als ausreichender Grund berücksichtigt werden k?nnen, um Prüfungen noch mehr nachzuverschieben.

An der ETH Zürich finden Prüfungen auch an Samstagen statt. Eine entsprechende Fernprüfung müsste dann ebenfalls am Samstag durchgeführt werden. Eine Verschiebung auf den nachfolgenden Montag ist ausgeschlossen. 

 

Checkliste für Fernprüfungen:

  1. Erfolgsaussicht
    • Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Fernprüfung abgelegt werden muss gem?ss diesen Informationen ausreichend?
    • Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle gekl?rt? 
  2. Einverst?ndnis
    • Ist eine Fernprüfung gem?ss Vorlesungsverzeichnis (Informationen zur Leistungskontrolle) m?glich? (D.h., eine Fernprüfung ist nicht explizit ausgeschlossen.)
  3. Belege
    • Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
      • Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilit?tsbest?tigung)
      • Bei Semesterendprüfungen: Best?tigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
      • Allf?lliger Beleg für den Verhinderungsgrund, weshalb die schriftliche Prüfung nicht auch in der nachfolgenden Session nach der Rückkehr aus der Mobilit?t/Praktikum/etc. abgelegt werden kann.
  4. Antrag
    • Antrag in myStudies ausfüllen
    • alle ben?tigten Belege hochladen
    • Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
      • vorgezogen wird (siehe oben)
      • als Fernprüfung abgelegt wird
      • regul?r an der ETH abgelegt wird
      • innerhalb eines Blocks ist, der aufgeteilt wird (diese Prüfung wird auf die nachfolgende Session verschoben)
      • abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
    • Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen

Rahmenbedingungen

Gesuche zum Vorziehen einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in myStudies ab der 5. Semesterwoche bis sp?testens zwei Wochen nach der Publikation des Plans der schriftlichen Sessionsprüfungen einzureichen.

Dazu gelten u.a. folgende Grunds?tze:

  • Letztes Semester an der ETH
    Gesuche zum Vorziehen/Fernprüfung von Austauschstudierenden (Incomings) werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um ihr letztes Semester an der ETH Zürich handelt.

  • Mündliche Prüfung
    Diese kann vorgezogen abgelegt werden. Dies gilt sowohl für Semesterend- als auch für Sessionsprüfungen.
    Wird eine mündliche Prüfung w?hrend der Prüfungsphase am Semesterende (für Semesterendprüfungen) bzw. w?hrend der Prüfungssession (für Sessionsprüfungen) remote - via Videokonferenz - abgelegt, so ist dies nicht durch die Prüfungsplanstelle bewilligungspflichtig. (Die mündliche Prüfung wird dann sinngem?ss als "regul?r" durchgeführt betrachtet.)

  • Schriftliche Prüfung
    Diese wird in der Regel als Fernprüfung abgelegt.
    Es w?re aber auch m?glich die Prüfung vorgezogen abzulegen, wozu auch der Modus von schriftlich zu mündlich ge?ndert werden darf.

  • Moduswechsel
    Ein Moduswechsel (z.B. eine schriftliche Prüfung mündlich ablegen) ist für Austauschstudierende (Incomings) erlaubt.

  • Fristgerechte Einreichung
    Auf nicht fristgerecht eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
    Ausnahmen sind nur m?glich, wenn wichtige Gründe, insbesondere Krankheit oder Unfall, für das Vers?umnis geltend gemacht werden k?nnen.

  • Repetition
    Bitte beachten Sie, dass Austauschstudierende (Incomings) in der Regel keine M?glichkeit haben nicht bestandene Prüfungen an der ETH zu repetieren.
    Ausnahmen: 

    • Wenn Sie für mindestens zwei Semester an der ETH Zürich sind und eine im ersten Semester nicht bestandene Prüfung auch im zweiten Semester angeboten wird.
    • Wird für eine Semesterendprüfung ein Wiederholungstermin im gleichen Semester angeboten, so dürfen Austauschstudierende (Incomings) den Wiederholungstermin wahrnehmen, sofern Sie dann noch an der ETH eingeschrieben sind, sich rechtzeitig für die Wiederholungsprüfung angemeldet haben und die Prüfung regul?r an der ETH Zürich ablegen k?nnen. Bitte beachten Sie, dass für Repetitionen von schriftlichen Semesterendprüfungen weder Fernprüfungen noch Vorziehen m?glich sind.

  • Gleichbehandlung
    Insbesondere bei "Anderen Gründen" muss abgekl?rt werden, ob keine Bevorteilung gegenüber anderen Studierenden vorliegt, z.B. dann, wenn man einfach Vorziehen m?chte, damit man mit dem Studium "früher fertig" ist.

 

Vorziehen einer Prüfung

Alle Semesterend- und Sessionsprüfungen k?nnen vorgezogen abgelegt werden.

Eine schriftliche Semesterend- und/oder Sessionsprüfung kann nur dann schriftlich vorgezogen werden, wenn der Dozent eine solche eigens dafür entworfene und vorgezogene schriftliche Prüfung anbietet.
Ist der Dozent dazu nicht bereit, besteht für Austauschstudierende (Incomings) die M?glichkeit (mit Einverst?ndnis des Dozenten) den Modus zu wechseln und die Prüfung vorgezogen mündlich abzulegen.  

Andernfalls kann eine schriftliche Prüfung auch als Fernprüfung abgelegt werden.

Falls Sie w?hrend der Prüfungssession nur teilweise abwesend sind, also auch Prüfungen regul?r w?hrend der Session ablegen k?nnten, so fragen Sie die Dozierenden bei mündlichen Sessionsprüfungen welchen Zeitraum diese für ihre mündlichen Prüfungen zur Verfügung stellen werden. Somit haben Sie dann einen Anhaltspunkt für die Entscheidung, ob Sie die entsprechende Prüfung regul?r w?hrend der Session ablegen k?nnen oder ob Sie diese werden vorziehen müssen.
Sind sich die Dozierenden noch unsicher über die verfügbaren Termine in der Session, so beantragen Sie vorsichtshalber ein Vorziehen der Prüfung.

Checkliste für das Vorziehen einer Prüfung:

  1. Erfolgsaussicht
    • Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung vorgezogen abgelegt werden muss gem?ss diesen Informationen ausreichend?
    • Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle gekl?rt?
  2. Einverst?ndnis
    • Ist der betroffene Dozent nach mündlicher Absprache mit dem Vorziehen einverstanden?
    • Wurde ein vorgezogener Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) mit dem Dozierenden zusammen festgelegt?
  3. Belege
    • Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
      • Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Auszug aus dem akademischen Kalender der Heimuniversit?t)
      • Bei Semesterendprüfungen: Best?tigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
  4. Antrag
    • Antrag in myStudies ausfüllen
    • Alle ben?tigten Belege hochladen
    • Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
      • vorgezogen wird
      • als Fernprüfung abgelegt wird (siehe unten)
      • regul?r an der ETH abgelegt wird
      • abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
    • Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen

 

Fernprüfung

Grunds?tzlich k?nnen alle schriftlichen Semesterend- und/oder Sessionsprüfungen als Fernprüfungen abgelegt werden.

Prüfungen, die am Computer durchgeführt werden, k?nnen nur dann als Fernprüfungen abgelegt werden, wenn die Prüfung auf Papier ausgeruckt und auf Papier abgelegt werden kann. Ist eine Fernprüfung nicht m?glich, so ist dies im Vorlesungsverzeichnis bei den Informationen zur Leistungskontrolle entsprechend aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass für schriftliche Sessionsprüfungen erst dann eine Fernprüfung beantragt werden kann, wenn der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen publiziert wurde und somit der Termin der Sessionsprüfung in Ihrem Prüfungsplan aufgeführt ist.

Beachten Sie hierzu auch folgendes: Falls eine Fernprüfung aufgrund der Zeitverschiebung ausserhalb der lokalen Büro?ffnungszeiten stattfinden sollte, so w?re eine zeitliche Nachverschiebung der Prüfung auf den n?chsten Morgen (!) denkbar. Kl?ren Sie die Einzelheiten hierzu mit der Prüfungsplanstelle.
Bitte beachten Sie, dass lokale Feiertage (wie z.B. chinesisches Neujahr) nicht als ausreichender Grund berücksichtigt werden k?nnen, um Prüfungen noch mehr nachzuverschieben.

An der ETH Zürich finden Prüfungen auch an Samstagen statt. Eine entsprechende Fernprüfung müsste dann ebenfalls am Samstag durchgeführt werden. Eine Verschiebung auf den nachfolgenden Montag ist ausgeschlossen.


Checkliste für Fernprüfungen:

  1. Erfolgsaussicht
    • Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung als Fernprüfung abgelegt werden muss gem?ss diesen Informationen ausreichend?
    • Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle gekl?rt?
  2. Einverst?ndnis
    • Ist eine Fernprüfung gem?ss Vorlesungsverzeichnis (Informationen zur Leistungskontrolle) m?glich? (D.h., eine Fernprüfung ist nicht explizit ausgeschlossen.)
  3. Belege
    • Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
      • Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilit?tsbest?tigung)
      • Bei Semesterendprüfungen: Best?tigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
  4. Antrag
    • Antrag in myStudies ausfüllen
    • alle ben?tigten Belege hochladen
    • Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
      • vorgezogen wird (siehe oben)
      • als Fernprüfung abgelegt wird
      • regul?r an der ETH abgelegt wird
      • abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
    • Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen

Bitte vergessen Sie nicht, sich w?hrend der jeweiligen Anmeldephase für alle vorgesehenen Prüfungen anzumelden! Melden Sie sich in jedem Fall auch für diejenigen Prüfungen an, die Sie aus triftigen Gründen vorziehen bzw. als Fernprüfung ablegen m?chten.

Beachten Sie zudem die h?ufigsten Fragen und Antworten zum Vorziehen/Fernprüfungen in unseren FAQs.  

Informationen für Incomings

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