Abwesenheit während Schwangerschaft

Fühlen Sie sich w?hrend der Schwangerschaft unwohl, dürfen Sie zuhause bleiben oder den Arbeitsplatz verlassen. Für diese schwangerschaftsbedingten Abwesenheiten ist kein Arztzeugnis erforderlich. Sind Sie w?hrend Ihrer Schwangerschaft krank oder haben Sie einen geschützte SeiteUnfall, informieren Sie unverzüglich Ihre vorgesetzte Person. Sp?testens ab dem fünften Arbeitstag muss die vorgesetzte Person ein Arztzeugnis vorliegen haben.

Bei einer l?nger dauernden, krankheitsbedingten Abwesenheit oder bei Unfall haben Mitarbeitende Anspruch auf die Fortzahlung des vollen, ihrem Besch?ftigungsgrad entsprechenden Lohnes. Die Lohnfortzahlung dauert l?ngstens 730 Tage. Bei l?nger Absenz gilt die Regelung zur Ferienkürzung.

Arztbesuche sollen wenn m?glich auf Randstunden oder ausserhalb der Arbeitszeit gelegt werden und gelten nicht als Arbeitszeit.

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