Auftrag

Der Auftrag von ETH Diversity leitet sich aus strategischen Vorgaben zur Sicherstellung der Exzellenz an der ETH, sowie aus gesetzlichen Vorschriften ab.

Das Gleichstellungsgesetz des Bundes

Das Bundesgesetz vom 24. M?rz 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, externe SeiteGIG) bezweckt die F?rderung der tats?chlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Ein Gutachten über die Rechtm?ssigkeit der SNF-F?rdermassnahmen für Frauen finden Sie externe Seitehier.

Aus dem Strategie- und Entwicklungsplan 2021-2024 der ETH Zürich

Wir sind eine sozial verantwortliche Arbeitgeberin, die für attraktive Arbeitsbedingungen sorgt und die Mitarbeitenden in allen Funktionen und auf allen Stufen f?rdert. In der kommenden Planungsperiode liegt ein besonderes Augenmerk auf der Weiterentwicklung der Führungsf?higkeiten unserer Führungskr?fte, der Erh?hung der Diversit?t und der F?rderung der Chancengleichheit. (Strategie- und Entwicklungsplan 2021-2024)

Aus der Personalverordnung des ETH-Bereichs

externe SeiteArt. 9 Schutz der Pers?nlichkeit

1 Die beiden ETH und die Forschungsanstalten sorgen für ein Klima des pers?nlichen Respekts und Vertrauens, das jede Diskriminierung ausschliesst.
2 Sie verhindern durch geeignete Massnahmen unzul?ssige Eingriffe in die Pers?nlichkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabh?ngig davon, von welchen Personen diese ausgehen, insbesondere:
    a. die systematische Erfassung von individuellen Leistungsdaten ohne Kenntnis der Betroffenen;
    b. das Ausüben oder Dulden von Angriffen oder Handlungen gegen die pers?nliche oder berufliche Würde.
3 Die beiden ETH und die Forschungsanstalten bestimmen eine Stelle, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen, ber?t und unterstützt. Diese Stelle ist bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht an Weisungen gebunden.

externe SeiteArt. 10 Gleichstellung von Frau und Mann

1 Die beiden ETH und die Forschungsanstalten treffen gezielt Massnahmen, um die
Chancengleichheit und Gleichstellung von Frau und Mann zu verwirklichen.
2 Sie schützen die Würde von Frau und Mann am Arbeitsplatz und treffen Massnahmen, um das Diskriminierungsverbot durchzusetzen.

Aus dem Gender Action Plan der ETH Zürich

Die ETH Zürich ist, wie alle führenden naturwissenschaftlich-technischen Hochschulen weltweit, durch tiefe Frauenanteile auf allen Stufen der akademischen Karriere gekennzeichnet. Ca. 30 Prozent aller Studierenden und Doktorierenden sind Frauen. Der Frauenanteil auf der Ebene PostDocs und Senior Scientists betr?gt ca. 25 Prozent; auf Stufe Titularprofessur rd. 9 Prozent. Ca. 30 Prozent der Assistenzprofessuren sind von Frauen besetzt; bei den festangestellten Professuren sind es knapp 9 Prozent. All diese Zahlen liegen unter den Zielvorgaben der ETH Zürich.
H?here Frauenanteile auf allen Stufen sollen erreicht werden, weil gemischte Teams mit einer gr?sseren Anzahl Frauen eine wichtige Rolle im Hinblick auf innovative Resultate in der Spitzenforschung spielen (vgl. etwa die Studie ?Gendered Innovations? der European Commission, 2013). Durch mehr Frauen in der Forschung k?nnte ein st?rkeres Ausmass an interdisziplin?rer Forschung erreicht werden ebenso wie eine st?rkere Fokussierung auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen in der Gesellschaft. Die ETH Zürich versteht sich als Hochschule, die essentielle Beitr?ge in der Grundlagenforschung und zur L?sung globaler Probleme wie Ern?hrung, Energie, Gesundheit usw. leisten will. Eine st?rkere Beteiligung von Frauen auf allen akademischen Stufen erscheint in diesem Zusammenhang geboten. Darüber hinaus geht es der ETH Zürich auch darum, für alle Studierenden und Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Studium bzw. beruflicher T?tigkeit einerseits und von famili?ren Aufgaben andererseits zu erleichtern.

Gender Action Plan

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