Bewilligungen

Gewisse Veranstaltungen an der ETH Zürich müssen vorab bewilligt werden. In der Regel dauert die Prüfung zwei Wochen.

Grundvoraussetzungen

Gem?ss Raumbenützungsreglement der ETH Zürich k?nnen Veranstaltungen, Aktionen/Einrichtungen, Verteilaktionen von externen Anbietern nur dann an der ETH stattfinden, wenn ein direkter Bezug zur Lehre und Forschung besteht.

Ob eine externe Veranstaltung Bezug zur ETH hat, best?tigt eine berechtige ETH-?Einheit durch die ?bernahme eines Patronats mit diesem Webformular.

Sie planen eine Veranstaltung oder Aktivit?t, die eines der folgenden Merkmale aufweist? Dann ist diese bewilligungspflichtig und wir bitte Sie, einen Antrag auf Servix einzureichen.

Allgemein

  • Dauer über regul?re Geb?ude?ffnungszeit hinaus (inkl. Auf-?/Abbau)
  • Veranstaltungsdauer mehr als zwei Tage
  • Ausstellung oder Messe
  • Roadshow oder Firmenpr?sentation
  • Promotion (generell)
  • Verkaufsaktion
  • Feierlichkeit, unabh?ngig von akademischen Veranstaltungen, wie z. B. Party, Bar-?Abend, Weihnachtsfeier
  • Einsatz von Grill oder Kochstellen
  • Ab 500 Personen
  • Mit Sponsoren
  • ?ffentliche Führung, private Gruppentour
  • Film-?/Fotoaufnahmen
  • Unbemannte Fahr-? bzw. Flugzeuge (z. B. Drohnenflüge)

Aussenbereich

  • Forschungen, ?bungen (z. B. Bodenbohrungen/Messungen)
  • Freiluftkinos
  • Getr?nke-/Essensst?nde
  • Modellbauten (Exponate, Bauwerke)
    Soll das Modell l?nger als ein Monat pr?sent sein, muss eine Baubewilligung der Stadt Zürich eingeholt werden.
  • Musikdarbietungen
  • Sportveranstaltungen, Tribünen und Zeltbauten

Im Speziellen

  • Veranstaltungen von ETH-?nahen Einheiten (ausserordentliche Benutzung)
    • Institutionen des ETH-?Bereiches oder Oberbeh?rden der ETH
    • Partnerorganisationen der ETH
    • Universit?t Zürich
  • Veranstaltungen von externen Einheiten (Benutzung durch Dritte)
  • Alle Veranstaltungen im Audi Max ben?tigen eine Bewilligung der ETH-?Bewilligungsstelle.

Bearbeitungsdauer

Als Grundlage für die Bearbeitung von Bewilligungsantr?gen dient das Raumbenützungsreglement der ETH Zürich. Zus?tzlich kommen interne Richtlinien zum Zug, die eine einheitliche Bewilligungspraxis gew?hrleisten.

Ob eine Bewilligungspflicht besteht, ist nicht in jedem Fall abschliessend zu beurteilen. Nehmen Sie im Zweifelsfall mit uns Kontakt auf.

Bewilligungspflicht/Bewilligungspraxis

Bitte beachten Sie, dass wir für die internen Abkl?rungen einige Zeit ben?tigen. Diese ist abh?ngig von der Komplexit?t der jeweiligen Veranstaltung/Aktion.

Ablauf

  1. Gesuchstellende: Reicht das Gesuch oder Konzept via Servix ein.
  2. Bewilligungsstelle: Kl?rt Bewilligungspflicht, nimmt Erstbeurteilung des Konzeptes vor (allenfalls Rückfragen und Korrekturen).
  3. Bewilligungsstelle: Gibt Gesuch bei involvierten Stellen in Vernehmlassung und kl?rt Machbarkeit bei Bedarf.
  4. Bewilligungsstelle: Sammelt Rückmeldungen und erstellt Entscheid (Bewilligung/Auflagen/Absage).
  5. Gesuchstellende: Entscheid der Bewilligungsstelle erfolgt per E-?Mail oder direkt in Servix.

Involvierte Stellen

Komplexe Gesuche werden folgenden ETH-Stellen zur Beurteilung vorgelegt:

  • Facility Services
  • Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU)
  • Rektorat und Akademische Dienste
  • 中国足球彩票 Services
  • Koordinator Partnerorganisationen
  • Portfoliomanagement
  • Hochschulkommunikation (HK)
  • Stab Wissenschaftskoordination

Bewilligungen der Stadt Zürich

Die von der ETH-?Bewilligungsstelle ausgestellten Bewilligungen sind interner Natur. Sie ersetzen nicht die allf?llig n?tige Bewilligung der Stadt Zürich.

Für Veranstaltungen an der ETH Zürich ben?tigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Zürich, wenn Folgendes geplant ist:

  • im Freien Verst?rkeranlagen einzusetzen.
  • im Freien Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgesch?fte) aufzubauen.
  • Getr?nke und Speisen für die ?ffentlichkeit gegen Entgelt abzugeben.

Sollte eines dieser Kriterien auf Ihre Veranstaltung zutreffen, nehmen Sie bitte mindestens sechs Wochen vorher mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen das entsprechende Gesuchsformular zu.

Baubewilligung

Das Positionieren von Exponaten auf dem Gel?nde der ETH Zürich sowie jegliche Bauvorhaben ben?tigen u. U. eine Bewilligung der Stadt Zürich.

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen! Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Für die Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten gilt ein spezifischer, ETH-?interner Prozess. Abh?ngig von der Positionierung, Gr?sse und Eigenheit des Projekts gibt es dabei unterschiedliche Vorgehensweisen.

Kontakt

Bewilligungsstelle

ETH Zürich
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Binzmühlestrasse 130
OCT G55
8092 Zürich
Schweiz

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