Bundesrat will ETH-Gesetz revidieren

Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Studiengebühren sowie potenzielle Zulassungsbeschränkungen und die wissenschaftliche Integrität.

Vergr?sserte Ansicht: Bundeshaus. (www.parlament.ch)
Der Bundesrat will das ETH-Gesetz anpassen. (Bild: www.parlament.ch)

Der Bundesrat hat am 11. September 2015 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgen?ssischen Technischen Hochschulen er?ffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Studiengebühren sowie potenzielle Zulassungsbeschr?nkungen und die wissenschaftliche Integrit?t.

Mit der vorliegenden Teilrevision sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Steuerung des ETH-Bereichs mittels strategischer Ziele geschaffen werden.

Angesichts der markanten Zunahme ausl?ndischer Studierender unter den Studienanf?ngerinnen und -anf?ngern soll die bereits bestehende M?glichkeit der Zulassungsbeschr?nkung neu auf das erste Semester der Bachelorstudieng?nge ausgeweitet werden. Zudem soll die M?glichkeit geschaffen werden, die Studiengebühren für ausl?ndische Studierende maximal auf das Dreifache der Gebühren für inl?ndische Studierende zu erh?hen. Die Kompetenz für die Festlegung der Studiengebühren soll innerhalb dieser Grenzen weiterhin beim ETH-Rat liegen.

Zudem soll die Grundlage geschaffen werden, um Verst?sse gegen die wissenschaftliche Integrit?t und gute wissenschaftliche Praxis zu verfolgen und zu ahnden. Angepasst werden sollen auch die Regeln für den Datenaustausch mit in- und ausl?ndischen Organen von Hochschulen sowie mit Forschungsf?rderungs- und Forschungsinstitutionen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. November 2015.  

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