Zweitbetreuende Personen

Doktorierende an der ETH Zürich sollen m?glichst eng und kontinuierlich betreut werden. Die Betreuung durch mehrere Personen kann dies auch bei hohen Arbeitspensen sicherstellen.

Zus?tzlich zum Leiter oder der Leiterin der Doktorarbeit, welche die akademische und personelle Hauptverantwortung tr?gt, werden Doktorierende von einer zweiten Betreuungsperson unterstützt.

Der oder die Zweitbetreuer:in:

  • ist eine akademisch qualifizierte und fachlich ausgewiesene Person
  • wird von Ihnen im Einvernehmen mit der Doktorandin oder dem Doktoranden bestimmt (in den vom Departement bestimmten Rahmenbedingungen)
  • begleitet und ber?t Doktorierende fachlich
  • wird in die Erstellung des Doktoratsplans einbezogen
  • ist Mitglied der Eignungskommission und Prüfer:in im Eignungskolloquium
  • unterstützt bei der Erstellung des Fortschrittsberichts 
  • erh?lt Feedback im ersten Teil (wissenschaftlicher Fortschritt) des j?hrlichen Standortgespr?chs

Die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer sollte vorzugsweise m?glichst früh bestimmt werden. Die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer ist der zentralen Doktoratsadministration () vor dem Eignungskolloquium mit dem ausgefüllten DownloadFormular (PDF, 440 KB) zu melden.

Bei Bedarf k?nnen Doktorierende zus?tzliche Betreuungspersonen fordern. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn das Forschungsprojekt interdisziplin?r gepr?gt ist, oder das Department als zweitbetreuende Person eine Professorin oder einen Professor fordert, welche:r zeitweise stark eingespannt ist.

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