Fixlohn

Doktorierende, Postdoktorierende und wissenschaftliche Assistierende sind an der ETH Zürich üblicherweise mit Fixlohn angestellt.  

Im Ausnahmefall und je nach Vorgaben des Mittelgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die H?he des Lohns ist abh?ngig von den Mittelgebern bzw. den Projektmitteln und entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.

Doktorierende

Der Fixlohn von Doktorierenden richtet sich nach einem der untenstehenden Ans?tze (Standard, Ansatz 2, 3, 4 oder 5) und ist in Ihrem Arbeitsvertrag ersichtlich. Erh?hungen Ihres Lohns erfolgen bis im dritten Jahr in den vorgegebenen j?hrlichen Schritten Ihres Ansatzes. Ab dem vierten Jahr wird keine weitere Lohnerh?hung ausgerichtet.

Ans?tze per 1. Januar 2024 (in CHF)

Wissenschaftliche Assistierende I

Der Fixlohn von wissenschaftlichen Assistierenden I richtet sich nach untenstehender ?bersicht und wird automatisch bis im dritten Jahr in den vorgegebenen Schritten erh?ht. Ab dem vierten Jahr erhalten Sie keine weitere Lohnerh?hung.

Ansatz per 1. Januar 2024 (in CHF)

Postdoktorierende und wiss. Assistierende II  

Der Fixlohn von Postdoktorierenden und wissenschaftlichen Assistierenden II richtet sich nach untenstehender ?bersicht und wird automatisch bis im dritten Jahr in den vorgegebenen Schritten erh?ht. Ab dem vierten Jahr erhalten Sie keine weitere Lohnerh?hung.

Ansatz per 1. Januar 2024 (in CHF)

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die HR Beratung der ETH Zürich.

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