Rückvergütung der AHV-Beiträge für ausländische Mitarbeitende

Ausl?ndische Staatsangeh?rige, mit deren Heimatstaat kein Sozialversicherungsabkommen besteht, k?nnen von der Beitragsrückvergütung Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass die Person Wohnsitz im Ausland hat oder nachweislich beabsichtigt, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen.

Die Schweiz hat mit den folgenden Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Staatsangeh?rige aus L?ndern mit einem Sozialversicherungsabkommen haben nachstehende Optionen für die Rückerstattung der AHV Beitr?ge. Voraussetzung ist, dass die Beitr?ge w?hrend mindestens einem vollen Jahr entrichtet wurden:

AHV-Rente bei Erreichung des Schweizerischen AHV-Alters, auch im Ausland auszahlbar

  • EU-/EFTA Staaten
  • Bosnien und Herzegowina
  • Chile 
  • Israel (nur wenn betreffende Person in der Schweiz oder Israel wohnhaft ist)
  • Japan
  • Kanada / Québec* 
  • Kosovo 
  • Montenegro 
  • Nordmazedonien* 
  • San Marino 
  • Serbien 
  • Vereinigtes K?nigreich von Grossbritannien und Nordirland 
  • USA

AHV-Rückerstattung beim Verlassen der Schweiz

  • China*
  • Indien
  • Südkorea

AHV-Rente bei Erreichung des Schweizerischen AHV-Alters (auch im Ausland auszahlbar) oder AHV-Rückerstattung beim Verlassen der Schweiz

  • Australien* 
  • Brasilien 
  • Philippinen* 
  • Uruguay*
  • Tunesien

AHV-Rente bei Erreichung des Schweizerischen AHV-Alters (auch im Ausland auszahlbar) oder ?berweisung der Beitr?ge an die Sozialversicherung in der Türkei (Rückerstattung ausgeschlossen)

  • Türkei

*Unter bestimmten Bedingungen ist eine Rückvergütung der Beitr?ge in diesen L?ndern m?glich.

Vorausgesetzt, die Beitr?ge wurden w?hrend mindestens einem vollen Jahr entrichtet, haben die Staatsangeh?rigen, deren L?nder kein Sozialversicherungsabkommen haben, folgende Option:

Rückerstattung der AHV-Beitr?ge in Form einer Barauszahlung

Die AHV-Beitr?ge k?nnen auf Anfrage ohne Zinsen rückerstattet werden, vorausgesetzt, der Mitarbeitende und seine Familie verlassen die Schweiz definitiv.

Informationen und das Antragsformular für die Rückerstattung der AHV-Beitr?ge:

Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genève 2 Schweiz

+41 (0) 58 461 91 11
externe Seitehttps://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/les-versements-uniques/remboursement-des-cotisations.html

Zus?tzliche Informationen

Das Merkblatt für EU/EFTA Staatsangeh?rige ?Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der EU/EFTA ziehen? finden Sie unter externe Seitewww.ahv-iv.ch/p/880.d

Die Broschüre ?Sozialversicherung und Rückkehr: Information für ausl?ndische Staatsangeh?rige ohne EU/EFTA? für Staatsangeh?rige aus L?ndern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen, finden Sie unter externe Seitewww.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/auswanderer.html

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den für Sie zust?ndige/n Personalsachbearbeiter/in

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