Praktikanten / Praktikantinnen

Sie kommen als Praktikantin oder Praktikant an die ETH Zürich.

Staatsangeh?rige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den n?tigen Unterlagen gem?ss Aufenthaltsstatus* auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und sp?testens vor Vertragsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.

*Hinweis für kroatische Staatsangeh?rige
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für neueinreisende, kroatische Arbeitskr?fte Bewilligungskontingente (H?chstzahlen pro Quartal). Dies betrifft Personen, die für mehr als drei Monate eine Stelle in der Schweiz antreten m?chten. Das Gesuch für die Arbeits-? und Aufenthaltsbewilligung wird von der zust?ndigen HR Sachbearbeitung eingereicht. Wird das Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine schriftliche Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung. Mit dieser k?nnen Sie in die Schweiz einreisen und sich anschliessend auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich pers?nlich anmelden.

Angeh?rige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit (Visumserm?chtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangeh?rige).

Voraussetzung

  • Sie müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren, das integrierender Bestandteil Ihres Studiums ist
  • Sie sind und bleiben an einer ausl?ndischen Hochschule immatrikuliert und kehren nach dem Pflichtpraktikum dorthin zurück
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage als Praktikant/in von einem Institut/einer Professur der ETH oder stehen in Kontakt mit der Austauschorganisation externe SeiteIAESTE.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die maximale Aufenthaltsdauer betr?gt 12 Monate.
Das Gesuch wird durch die Austauschorganisation externe SeiteIAESTE geprüft.

Zum Ablauf:

  • Das Gesuch für die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht.
  • Die Visumserm?chtigung oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt.
  • Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erhalt der Zusicherung der Beh?rden erfolgen.

Bitte beachten Sie: Die Bewilligung ist grunds?tzlich nicht verl?ngerbar. Die beantragte Aufenthaltsdauer (Anzahl Monate) gilt.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ben?tigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Amtliches Gesuch um Einreise
  • CV
  • Kopie Immatrikulationsbest?tigung der ausl?ndischen Hochschule
  • Praktikumsbest?tigung der ausl?ndischen Hochschule mit Angaben zu Inhalt und Dauer des Praktikums sowie der expliziten Best?tigung, dass es sich bei diesem Praktikum um einen integrierten Bestandteil des Studiums handelt
  • Bei Finanzierung über ein Stipendium ben?tigt es eine entsprechende schriftliche Best?tigung
  • Kopie Pass

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Abteilung HR Operations, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.

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