Hilfsassistierende

Sie sind Student/in an der ETH Zürich oder an einer anderen Hochschule immatrikuliert und m?chten eine T?tigkeit als Hilfsassistenz annehmen.

Arbeitsbewilligung

Studierende aus EU/EFTA Staaten k?nnen die Stelle mit gültigem Ausl?nderausweis, auf welchem ?Ausbildung mit Erwerbst?tigkeit bis 15h? steht, antreten.

Ausnahme: Personen, welchen den Vermerk im Ausl?nderausweis nicht haben, müssen via HR Administration eine Bewilligung beantragen und die Stelle darf erst nach Erteilung der Bewilligung angetreten werden. 
Bitte beachten Sie, dass das Migrationsamt 2-3 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches ben?tigt.

Grunds?tze und Anforderungen

Die T?tigkeit als Hilfsassistenz darf nur w?hrend der Dauer des Studiums und nur von Studierenden der ETH Zürich oder anderer schweizerischen Hochschulen ausgeübt werden. Da der eigentliche Aufenthaltszweck dem Studium gilt, ist die Arbeitszeit beschr?nkt: W?hrend dem Semester dürfen h?chstens 15 Stunden w?chentlich geleistet werden, w?hrend den Semesterferien darf Vollzeit, 41 Stunden pro Woche, gearbeitet werden.

  • Sie sind bereits in der Schweiz angemeldet und im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung zum Studium.
  • Sie sind an der ETH oder an einer anderen Hochschule immatrikuliert
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage für eine Hilfsassistenz

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalbogen
  • Kopie Immatrikulationsbest?tigung
  • Kopie Ausl?nderausweis

Studierende aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für die Erwerbst?tigkeit.

Voraussetzung

  • Sie sind bereits in der Schweiz angemeldet und im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung zum Studium.
  • Sie sind an der ETH oder an einer anderen Hochschule immatrikuliert
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage für eine Hilfsassistenz

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die T?tigkeit als Hilfsassistenz darf nur w?hrend der Dauer des Studiums ausgeübt werden. Da der eigentliche Aufenthaltszweck dem Studium gilt, ist die Arbeitszeit beschr?nkt: W?hrend dem Semester dürfen h?chstens 15 Stunden w?chentlich geleistet werden, w?hrend den Semesterferien darf Vollzeit, 41 Stunden pro Woche, gearbeitet werden.

Zum Ablauf:

  • Das Gesuch für die Arbeitsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht.
  • Die Zusage für den Stellenantritt wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt.
  • Die Arbeitsaufnahme darf erst nach Erhalt der Zusage der Beh?rden erfolgen.

Bitte beachten Sie: Bachelor Studierende dürfen erst 6 Monate nach Einreise eine T?tigkeit als Hilfsassistenz aufnehmen. Master Studierende haben nur eine Wartefrist von 6 Monaten, sofern die Hilfsassistenz nicht in Bezug zum Studium steht.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ben?tigt 4-6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalbogen
  • Kopie Immatrikulationsbest?tigung
  • Kopie Ausl?nderausweis
  • Amtliches Gesuch um Stellenantritt

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Abteilung HR Operations, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.

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