Professor:innen im Ruhestand

Für emeritierte Professor:innen sowie pensionierte Titularprofessor:innen muss kein Gaststatus beantragt werden. Die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Berechtigungen bleiben mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Emeritierung, Emeritiertenstatus der Abteilung Beratung Professorinnen und Professoren.

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