Akademische Partnerinstitutionen

Beschreibung

Mitarbeitende akademischer Partnerinstitutionen der ETH Zürich sowie von Spit?lern, die für eine l?ngere Zeitdauer projektbezogen Zugriff auf ETH IT-Infrastruktur und Daten oder physischen Zutritt ben?tigen. Grunds?tzlich erfolgt dies im Rahmen bestehender Vereinbarungen.

Zweck

  • Forschungszweck
  • Ausnahmefall Doppelprofessuren: Administrative Zwecke (Rolle gem?ss Finanzreglement) vorbehaltlich Genehmigung Vizepr?sident:in für Finanzen & Controlling nach Art. 32 Abs. 4 Finanzreglement

Voraussetzungen

  • Anstellung an einer in- oder ausl?ndischen Hochschule oder einem Forschungsinstitut oder einem Spital
  • Vereinbarungen der ETH Zürich mit Partnerhochschulen oder Forschungsinstituten (SIB, MPG, u.w.) oder Spit?lern über gemeinsame Institute, Kompetenzzentren, Technologieplattformen, u.?. (z.B. LoopZurich, Wyss Zurich Center, Botnar, FGCZ, Collegium Helveticum)

 

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Für diese G?stekategorie kann keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt werden. Diese muss bei einem Aufenthalt des Gastes in der Schweiz durch den Arbeitgeber des Gastes oder den Gast selbst sichergestellt werden.

Im Dokument DownloadUnterlagen für G?ste (PDF, 131 KB) sind die für die jeweilige G?stekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.

Hinweis

Falls Services ben?tigt werden, die in der obenstehenden Tabelle nicht spezifiziert sind: Bitte kl?ren Sie über ein IT-Support-Ticket ab, ob diese zur Verfügung gestellt werden k?nnen.

Gesamtübersicht

Die Berechtigungen für alle G?stekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen G?ste.

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