Wiederaufnahme der Arbeit

Machen Sie sich als werdende Mutter (mit Ihrem Partner) frühzeitig Gedanken über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach der Geburt und diskutieren Sie mit Ihrer vorgesetzten Person verschiedene M?glichkeiten zur Wiederaufnahme oder Beendigung der Anstellung.

Beachten Sie, dass eine Wiederaufnahme der Arbeit gesetzlich frühestens acht Wochen nach der Geburt – respektive bis zur 16. Woche nur mit Ihrem Einverst?ndnis – gestattet ist.

?nderung des Arbeitsvertrages

Grunds?tzlich ist der Inhalt des aktuellen Arbeitsvertrages auch nach dem Mutterschaftsurlaub verbindlich. Mit einer allf?lligen ?nderung oder Anpassung des laufenden Vertrages müssen deshalb sowohl Sie, als auch Ihre vorgesetzte Person einverstanden sein. Ansonsten muss das Anstellungsverh?ltnis gekündigt resp. aufgel?st werden.

Eine Reduktion des Besch?ftigungsgrads ist mit dem Einverst?ndnis der vorgesetzten Person und unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation m?glich. Einen grunds?tzlichen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

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