Beendigung Arbeitsverhältnis

Kündigungsschutz

Ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt geniessen Sie als Mitarbeiterin einen besonderen Kündigungsschutz. Die ETH darf das unbefristete Arbeitsverh?ltnis w?hrend der gesamten Frist nicht kündigen (gilt erst nach Ablauf der Probezeit).

Kündigung durch Mitarbeiterin

Als Mitarbeiterin haben Sie jederzeit das Recht, das Arbeitsverh?ltnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist aufzul?sen. Wenn Sie Ihre Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr aufnehmen wollen, müssen Sie das Arbeitsverh?ltnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und unter Berücksichtigung eines allf?lligen zus?tzlichen Ferien- und/oder ?berstundenbezugs schriftlich kündigen.

Diskutieren Sie diese Absicht m?glichst frühzeitig mit Ihrer vorgesetzten Person. Die Kündigung kann bereits w?hrend der Schwangerschaft, oder auch erst nach der Geburt eingereicht werden.

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