Abschriften

Zeugnisse und Urkunden werden ausschliesslich einmalig als Original ausgestellt. Von Ihren Originaldokumenten kann jedoch eine Abschrift (in der Sprache des Originaldokumentes) oder eine beglaubigte Kopie - sofern ein kopierf?higes Ursprungsdokument vorliegt - erstellt werden.

Abschriften von Zeugnissen und/oder Urkunden k?nnen bei der Kanzlei bestellt werden. Bitte geben Sie an, ob Sie eine einfache oder eine beglaubigte Kopie ben?tigen.

Wenn Ihre Studienzeit lange zurück liegt (Ende 70er Jahre oder früher) und keine Kopie Ihres Zeugnisses respektive Ihres Diploms archiviert ist, muss eine Abschrift erstellt werden. Rechnen Sie mit ca. zwei Wochen Bearbeitungszeit. In speziellen F?llen müssen h?here Kosten verrechnet werden, als unter Gebühren aufgeführt. In diesen F?llen würden Sie vorg?ngig darüber informiert.

Für Abschriften von sehr alten Dokumenten k?nnen Sie uns unterstützen, wenn Sie uns eine allenfalls noch vorhandenen Kopie zustellen k?nnen. Bestellungen für Abschriften müssen schriftlich respektive per E-Mail erfolgen. Wir ben?tigen die folgenden Informationen:

  • Name/Vorname zur Zeit Ihres Studiums
  • Geburtsdatum
  • Fachrichtung, bei alten Dokumenten auch die Abteilung
  • Ausstellungsdatum des Originaldokuments resp. Jahr / Semester und Zustelladresse

Für Abschriften oder Kopien von Zeugnissen und Diplomurkunden welche das ?Eidgen?ssische Turn- und Sportlehrdiplom? betreffen, beachten Sie bitte die Details.

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