Hörerinnen und Hörer

Das Lehrangebot der ETH Zürich steht zum gr?ssten Teil allen interessierten Personen offen. Gem?ss Zulassungsverordnung der ETH Zürich besteht jedoch kein Anspruch auf Zulassung.

Eine als H?rer/in registrierte Person

  • hat an der ETH Zürich keinen Studierenden-Status
  • erh?lt keine Teilnahmebest?tigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen
  • ist nicht berechtigt, Leistungskontrollen/Prüfungen abzulegen
  • ist nicht berechtigt, ECTS Kreditpunkte zu erwerben
  • kann keinen ETH-Abschluss oder Diplom erwerben
  • erh?lt keine ETH Studierenden-Karte

Angehende Doktorierende der ETH Zürich oder künftige Studierende von Joint Master-Programmen, die gemeinsam von anderen Universit?ten mit der ETH Zürich angeboten werden, dürfen sich auf keinen Fall zus?tzlich als H?rer/innen registrieren.

Kontakt

Kanzlei

ETH Zürich
R?mistrasse 101
HG F 19
8092 Zürich
Schweiz

Telefonzeiten

Mo - Fr 9 - 11 Uhr

Schalter?ffnungszeiten

Mo + Do 11 - 13 Uhr

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