Kostenrückerstattung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte

So fordern Sie Ihr Geld zurück

A) Arztbesuch

Bitte beachten Sie, dass es eine externe SeiteKostenbeteiligung von CHF 92 gibt! Diese gilt pro Krankheitsfall innerhalb von 30 Tage, ab dem ersten Behandlungstag. Z.B. k?nnen Sie wegen Fieber 4 Mal einen Arzt/?rztin innerhalb von 30 Tage besuchen und bezahlen einmalig CHF 92.

  1. Warten Sie die Arztrechnung ab, welche sie einige Wochen nach dem Arztbesuch per Post erhalten. Sie enth?lt einen Einzahlungsschein und einen "Rückforderungsbeleg".
  2. Zahlen Sie die Rechnung innerhalb der auf der Rechnung erw?hnten Zahlungsfrist.
  3. Senden Sie die folgenden Dokumente an die oder per Post an: Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten):
    1. Originalrechnung (ohne Einzahlungsschein)
    2. Rückforderungsbeleg (s. Beispiel)
    3. Kopie Ihrer Europ?ischen Krankenversicherungskarte (Rückseite)
    4. Immatrikulationsbest?tigung der ETH
    5. Kopie der "Verfügung", welche Sie von der Gesundheitsdirektion erhalten hatten, als die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz bewilligt wurde
    6. Ihre Bankangaben.
  4. Warten Sie auf das Geld, das direkt Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

B) Krankenhaus

Falls Sie in einem Krankenhaus behandelt wurden, wird die Rechnung direkt an die Gemeinsame Einrichtung KVG geschickt. In diesem Fall erhalten Sie von der Gemeinsamen Einrichtung KVG eine Rechnung für Ihre Kostenbeteiligung. Diese müssen Sie bezahlen und k?nnen nichts zurückfordern.

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