Sprachanforderungen

Die Hauptunterrichtssprache im Bachelor-Studium ist Deutsch.  

Für die Zulassung zum Studium müssen unsere Sprachanforderungen für Deutsch erfüllt sein. Dies kann unter Umst?nden bedeuten, dass ein Deutsch-??Sprachzertifikat bis zum Bewerbungsschluss (= 31. M?rz) eingereicht werden muss.  

Bewerbungen mit ungültigem, ungenügendem oder fehlendem Sprachzertifikat werden aus formalen Gründen nach dem 31. M?rz abgelehnt.

Die ETH Zürich bietet keine Deutschkurse oder -sprachzertifikatsprüfungen an. Die Prüfungsvorbereitung sowie die frühzeitige Organisation und fristgerechte Ablegung der Deutsch-Sprachzertifikatsprüfung ist Sache der Bewerbenden.

Anerkannte Sprachzertifikate und m?gliche Befreiungs?gründe

Die nachfolgende Auflistung enth?lt alle anerkannten Deutsch-Sprachzertifikate für die Zulassung zum Bachelor-Studium sowie m?gliche Befreiungsgründe. Andere Zertifikate oder solche mit geringeren Noten/Punktzahlen werden nicht akzeptiert:

Die Deutsch-Sprachzertifikate C1 dürfen bei Beginn der Bewerbungsperiode nicht ?lter als 2 Jahre sein. 

Das Goethe-??Zertifikat C2 darf bei Beginn der Bewerbungsperiode nicht ?lter als 5 Jahre sein.

Es wird kein Deutsch-Sprachzertifikat verlangt, sofern Bewerberinnen und Bewerber eines der folgenden Kriterien vollst?ndig erfüllen:

  • Muttersprache Deutsch: Unter Muttersprache verstehen wir die Sprache, die Sie in der Kindheit ungesteuert (ohne formellen Unterricht) als Hauptsprache erworben haben. Darüber hinaus ist es die Sprache, die Sie gegenw?rtig ohne Anstrengung und mit h?chster Kompetenz (C2 und h?her gem?ss externe SeiteEurop?ischem Referenzrahmen) beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und mündlichen ?usserungen verwenden. Bilingual sind Sie in unserem Verst?ndnis dann, wenn für eine zweite Sprache die gleichen oben genannten Kriterien, wie für die Muttersprache, erfüllt sind.
  • Deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, sofern sich der Standort der Schule in Deutschland oder in der deutschsprachigen Schweiz befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Erg?nzungsprüfungen in Deutsch zum Erwerb eines deutschen Abiturs im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats.
  • ?sterreichisches Reifeprüfungszeugnis, sofern sich der Standort der Schule in ?sterreich oder in Liechtenstein befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Erg?nzungsprü?fungen in Deutsch zum Erwerb eines ?sterreichischen Reifezeugnisses im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats.
  • Luxemburgisches Certificat de fin d'études secondaires.
  • Diplom über die bestandene staatliche Abschlussprüfung an der Oberschule deutschsprachiger Schulen in Südtirol.
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien.
  • Ein mindestens dreij?hriges Vollzeit- und Pr?senzstudium mit Bachelor-Abschluss in deutscher Sprache an einer Hochschule in Deutschland, ?sterreich, Liechtenstein oder der Schweiz.

 

Wann genau ist das Sprachzertifikat einzureichen?

Das Deutsch-Sprachzertifikat muss bis sp?testens 31. M?rz (=Bewerbungsschluss) in eApply hochgeladen werden .  

Falls das Sprachzertifikat zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, stellen Sie bitte sicher, dass Sie dieses bis sp?testens 31. M?rz in eApply hochladen.  

Die genannte Einreichfrist für das Deutsch-Sprachzertifikat ist fix und nicht verhandelbar.  

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