Umzug

Eine neue Wohnung! Sie haben ein neues Zuhause gefunden und ziehen bald um. Selbst ein Umzug innerhalb der Schweiz bedeutet viel Arbeit. Wenn Sie sich gut vorbereiten, wird der Aus- und Umzug stressfrei und Sie ersparen sich unn?tigen ?rger.

Kündigen Sie sicherheitshalber das alte Mietverh?ltnis erst, wenn Ihnen die definitive schriftliche Zusage für die neue Wohnung vorliegt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dafür genügt ein einfacher, unterzeichneter Brief, den Sie externe Seiteeingeschrieben an die Verwaltung oder an den Vermieter schicken. Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.

Kündigungsfrist

In der Regel wird im Mietvertrag die Kündigungsfrist festgehalten. Ist keine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart, so gilt für Wohnungen und Einfamilienh?user eine Frist von 3 Monaten.

Kündigungstermin

Die m?glichen Kündigungstermine werden ebenfalls im Mietvertrag genannt. Wurde nichts vereinbart, gelten die orts- oder quartierüblichen Kündigungstermine. Für die Stadt Zürich sind es nur zwei Termine im Jahr: 31. M?rz und 30. September. Es gibt Kantone, die zus?tzlich den 30. Juni als Kündigungstermin kennen, andere Kantone lassen mit Ausnahme des Dezembers alle Monatsenden zu.

Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung halten Sie die im Mietvertrag festgehaltene Kündigungsfrist und den Kündigungstermin ein. Beachten Sie dabei, dass der Kündigungsbrief vor Ablauf der Frist beim Hausbesitzer oder Verwalter angekommen sein muss. Merkbl?tter und Musterbriefe zur ordentlichen Kündigung bietet der externe SeiteMieterverband.

Ausserterminliche Kündigung

Bei der ausserterminlichen Kündigung m?chten Sie das alte Mietverh?ltnis ausserhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist und/oder unabh?ngig vom ordentlichen Kündigungstermin aufl?sen. In diesem Fall müssen Sie dem Vermieter einen passenden Nachmieter vorschlagen. Der Nachmieter muss zahlungsf?hig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss genügend Zeit erhalten, um den Nachmieter prüfen zu k?nnen. In der Regel genügt ein Monat dazu. Sobald ein Nachmieter den neuen Mietvertrag unterzeichnet hat, sind Sie als aktueller Mieter ab Mietbeginn des Nachmieters aus der Zahlungspflicht entlassen. Wichtig ist auch hier, dass Sie schriftlich kündigen. Falls Sie keinen geeigneten Nachmieter finden, ist die Kündigung auf den n?chsten Kündigungstermin hin wirksam, d.h. Sie sind bis zu diesem Zeitpunkt zahlungspflichtig.

Eine Schritt für Schritt Anleitung für die ausserordentliche Kündigung bietet der externe SeiteMieterverband.

DownloadUmzugscheckliste

Die Wohnung muss am letzten Tag der Mietdauer zu üblichen Gesch?ftszeiten übergeben werden. Es ist es aber an vielen Orten üblich, dass die Wohnung erst am folgenden Tag um 12.00 Uhr abgegeben werden muss. Der Abgabetermin ist oft auch im Mietvertrag aufgeführt. Falls der letzte Tag der Mietdauer auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag f?llt, so verschiebt sich der Abgabetermin auf den n?chsten Werktag.

Falls Ihr Auszug und der Einzug Ihres Nachmieters am gleichen Tag stattfinden sollen, sind Koordination und Absprachen gefragt. Im Gespr?ch findet sich normalerweise eine L?sung. Es empfiehlt sich jedenfalls, mit dem Vermieter rechtzeitig einen ?bergabetermin auszumachen.

Ihre Sachen müssen umzugsbereit in Schachteln, S?cke oder Kisten gepackt werden. R?umen Sie dazu genügend Zeit ein und packen Sie so, dass die Sachen noch tragbar sind. Bücher lassen sich in stabilen Papiers?cken einfacher tragen als in grossen Kisten, die kaum mehr zu heben sind. Geeignete Umzugsschachteln k?nnen Sie in gr?sseren Gesch?ften wie beispielsweise Migros, Coop oder Jumbo kaufen.

Auch Transportfahrzeuge müssen rechtzeitig gemietet werden. An offiziellen Zügelterminen sind diese oft ausgebucht.

Falls Sie nicht selber packen oder transportieren m?chten, nehmen Sie die Dienste eines Umzugunternehmens an. Einige bieten kombiniert auch gleich die Wohnungsreinigung an.

In der Schweiz muss die Wohnung blitzblank gereinigt abgegeben werden. Ein Wohnungsputz ben?tigt viel Zeit, insbesondere der Aufwand für Küche und Bad wird oft untersch?tzt. Backofen und Herd müssen gründlich gereinigt, der Filter des Dampfabzuges ersetzt und die Armaturen in Küche und Bad entkalkt werden. Fenster müssen innen und aussen geputzt werden. Türen und Türrahmen, B?den und Schr?nke müssen ebenfalls feucht gereinigt werden. L?cher  in den W?nden (beispielsweise von Dübeln) müssen zugespachtelt werden.

Sie k?nnen Ihre Wohnung auch von einem professionellen Reinigungsinstitut reinigen lassen. Vergleichen Sie Offerten von verschiedenen Anbietern und achten Sie darauf, dass der Vertrag mit dem Reinigungsinstitut Ihrer Wahl eine Abnahmegarantie enth?lt.

externe SeiteListe von Reinigungsfirmen

Bei einer Wohnungsübergabe wird in der Regel ein ?bergabeprotokoll erstellt, das den Zustand der Wohnung festh?lt. Darin sind bereits bestehende M?ngel schriftlich festgehalten, für die Sie beim Auszug nicht haftbar gemacht werden k?nnen.

Sie haben zudem die M?glichkeit, M?ngel, die Sie erst nach Mietantritt entdecken, dem Vermieter schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Diese nachtr?glichen M?ngel müssen in der Regel in den ersten 10 bis 30 Tagen gemeldet werden.

Als Mieter müssen Sie in der Regel eine Mietkaution leisten. Die Kaution betr?gt einen bis h?chstens drei Monatsmietzinse und dient dem Vermieter als Sicherheit für allf?llige Forderungen, die aus dem Mietverh?ltnis entstehen k?nnen. Der Vermieter er?ffnet dazu bei einer Bank seiner Wahl ein auf Ihren Namen lautendes Sperrkonto.

Sobald das Mietverh?ltnis nicht mehr besteht und s?mtliche Mietzins- und Nebenkosten wie auch allf?llige Mietersch?den bezahlt sind, muss Ihnen der Vermieter die Kaution (inklusive Zinsen) zurückzahlen.

Ihre neue Adresse müssen Sie vielen Stellen mitteilen, eine umfassende Checkliste dafür bietet externe Seiteumzug.ch.

Arbeitgeberin ETH Zürich

Auch die ETH Zürich muss über Ihre neue Adresse Bescheid wissen. Bitte melden Sie eine Adress?nderung frühzeitig via geschützte SeiteETHIS, damit Sie Ihre Post weiterhin prompt erhalten.

An- und Abmelden bei der Gemeinde

Sie müssen sich bei der alten Wohnsitzgemeinde oder beim Kreisbüro Ihres Wohnkreises in der Stadt Zürich abmelden und am neuen Ort anmelden. Je nach Gemeinde oder Stadtverwaltung und Kanton werden für die An- bzw. Abmeldung unterschiedliche Dokumente verlangt. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.

Viele Verwaltungsstellen bieten dazu einen Online-Service an. Mehr Information über Ab- und Anmelden bei der entsprechenden Gemeinde bietet externe Seitech.ch.

Sie k?nnen sich Ihre adressierten Postsendungen an Ihren neuen Wohnort umleiten lassen. Dieser Service der Post ist kostenpflichtig und gilt für ein Jahr.

Informationen zum externe SeiteNachsendeauftrag der Post

Umzug in die Schweiz

Voraussetzung und Vorgehen bei einem externe SeiteUmzug aus dem Ausland in die Schweiz

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