Ablauf des Berufungsverfahrens

Der Pr?sident der ETH Zürich tr?gt die Verantwortung für das Berufungsverfahren und engagiert sich pers?nlich bei allen Entscheidungen. Bei der Durchführung des Berufungsverfahrens wird der Pr?sident durch den Stab Professuren unterstützt.

Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren gliedert sich in folgende Phasen:

Ausschreibung der Professur und Konstituierung der Berufungskommission

Die Professur wird in einschl?gigen internationalen Publikationsorganen ausgeschrieben und über existierende Beziehungsnetze des Departements bekannt gemacht. Zudem sind die Angeh?rigen des Departements gebeten, ihr internationales Netzwerk gezielt zur Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten zu nutzen.

Die Berufungskommission wird durch den Pr?sidenten konstituiert, der auch die Kommissionsvorsitzende/den Kommissionsvorsitzenden bestimmt; diese stammen grunds?tzlich aus einem anderen Fachbereich. Zwingend in der Berufungskommission vertreten sein muss die Departementsvorsteherin/der Departementsvorsteher. Neben weiteren Vertreterinnen/Vertretern der ETH Zürich werden Angeh?rige der ETH Lausanne und der Universit?t Zürich eingeladen, sofern das entsprechende Gebiet dort vorhanden ist. Zudem nimmt eine Vertreterin/ein Vertreter des Mittelbaus respektive zwei der Studierenden und Vertreterinnen/Vertreter ausl?ndischer wissenschaftlicher Institutionen sowie der Industrie Einsitz. Eine Vertreterin/ein Vertreter der ETH-internen Professorenschaft wird als Ansprechperson bestimmt. In jeder Berufungskommission übernimmt ein stimmberechtigtes Mitglied die Rolle des Gender and Diversity Advocates. In der Berufungskommission müssen zudem in der Regel mindestens drei Frauen auf Professurenebene Einsitz nehmen.

Der Pr?sident instruiert in einem Gespr?ch die Kommissionsvorsitzende/den Kommissionsvorsitzenden, die Departementsvorsteherin/den Departementsvorsteher und die Ansprechpartnerin/den Ansprechpartner über die Hintergründe und Bedeutung der ausgeschriebenen Professur und weist auf allf?llige Besonderheiten hin. Er fordert die Berufungskommission zudem auf, die gezielte Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten auch w?hrend des laufenden Berufungsverfahrens weiterzuführen.

Die Berufungskommission nimmt unter der Leitung der/des Kommissionsvorsitzenden die Sichtung der eingegangenen Bewerbungen vor und selektioniert die einzuladenden Kandidatinnen und Kandidaten (Gr?ssenordnung vier bis sechs Personen; wenn m?glich, mindestens zwei davon weiblich). Sie ermittelt zudem - in Zusammenarbeit mit dem Departement - weitere in Frage kommende Personen und spricht sie auf ihr Interesse an der offenen Stelle an. Nach in der Regel ?ffentlichen Vortr?gen und geschlossenen Interviews mit der Berufungskommission erstellt die Kommission eine rangierte Berufungsempfehlung zuhanden des Pr?sidenten. Diese Liste sollte nach M?glichkeit mindestens eine Kandidatin enthalten. Gutachten werden an der ETH Zürich bei Professorenberufungen auf Stufe Vollprofessur nur ausnahmsweise eingeholt, bei Bedarf ist die Berufungskommission aber frei, solche anzufordern.

Die/der Kommissionsvorsitzende tr?gt dem Pr?sidenten die Empfehlung der Berufungskommission vor. Der Rektor, der Vizepr?sident Forschung und die Vizepr?sidentin Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen erhalten vorg?ngig die M?glichkeit, zu dem Kandidatenvorschlag der Kommission Stellung zu beziehen. Der Pr?sident entscheidet, ob er die Empfehlung direkt annimmt, weitere Erkundigungen vornimmt oder die von der Kommission in die Liste aufgenommenen Personen vor einem Entscheid hinsichtlich der Aufnahme von Verhandlungen vorerst pers?nlich kennenlernen m?chte.

Im Auftrag des Pr?sidenten analysiert der Stab Professuren zusammen mit dem betroffenen Departement die Ausstattungswünsche der Spitzenkandidatin/des Spitzenkandidaten. Der Pr?sident handelt das endgültige Angebot (einschliesslich pers?nlicher Bezüge) aus.

Annahme der Offerte und Ernennungsantrag an den ETH-Rat

Nach Annahme der Offerte durch die Kandidatin/den Kandidaten geht ein Ernennungsantrag an den ETH-Rat.

Direktberufung

In Ausnahmef?llen, z.B. für die Gewinnung herausragender Wissenschaftspers?nlichkeiten, er?ffnen die rechtlichen Grundlagen die M?glichkeit der Direktberufung. Dabei wird vom regul?ren Berufungsverfahren abgewichen, indem auf eine offene Ausschreibung und den Einsatz einer Berufungskommission verzichtet wird und das Departement dem Pr?sidenten oder der Pr?sidentin einen Direktberufungsantrag unterbreitet. Ein solcher Antrag hat neben einer ausführlichen Begründung für diesen ausserordentlichen Schritt mindestens fünf Gutachten zu enthalten und muss von einer überwiegenden Mehrheit der Professorenkonferenz des Departements unterstützt werden.

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