Ihr Amtsantritt

Bitte schauen Sie unsere "New Faculty Timeline Guide" an, um mehr Hinweise über die Einrichtung Ihrer neue Professur zu erhalten.

Professorinnen und Professoren mit einer EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft (exklusive EU2-L?nder) k?nnen nach ihrer Ernennung ohne vorg?ngige Meldung oder Visum in die Schweiz einreisen. Bei Ihrem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen pers?nlich beim zust?ndigen Kreisbüro (Stadt Zürich) bzw. der Einwohnerkontrolle (Gemeinden) anmelden.

Professorinnen und Professoren aus Drittstaaten und EU2-L?ndern ben?tigen für die Einreise und/oder Berufst?tigkeit in der Schweiz ein entsprechendes Visum. Wir nehmen frühzeitig vor Ihrem Amtsantritt mit Ihnen Kontakt auf, um mit Ihnen die n?tigen Unterlagen zusammenzustellen und die weiteren Schritte zu besprechen.

Durch den ETH-Rat ernannte Professorinnen und Professoren erhalten die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Dies gilt ebenfalls für deren Ehepartner und -partnerinnen sowie für Kinder unter zw?lf Jahren im Rahmen des Familiennachzuges. Kinder, welche das zw?lfte Altersjahr beendet haben, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung).
 
Drittstaaten- und EU2-Angeh?rige erhalten einen Ausweis im Kreditkartenformat. Dieser Biometrische Ausweis beinhaltet das Schengenvisum, was bedeutet, dass Sie mit Ihrem Pass und dem Ausl?nderausweis frei im Schengenraum reisen k?nnen.
Sollten Sie vom Kreisbüro bzw. der Einwohnerkontrolle f?lschlicherweise einen B-Ausweis erhalten, informieren Sie uns bitte darüber, damit wir die Richtigstellung veranlassen k?nnen.

Vor Ihrem Amtsantritt erhalten Sie von uns Ihren Benutzernamen und das Passwort (nethz-Benutzerdaten) für Ihren Computer sowie Ihre E-Mailadresse zugestellt.

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