FAQs Kinderbetreuung

Hier finden Sie Antworten auf h?ufig gestellte Fragen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Betreuungsplatz suchen

Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Kita, für die Sie sich interessieren. Der externe SeiteStadtplan mit den Kita-Standorten in der Stadt Zürich, die Webseite der von der ETH unterstützten Kitas externe Seitekihz und KIKRI sowie die Liste von externe SeiteKibesuisse helfen Ihnen bei der Suche.

Für einen Betreuungsplatz k?nnen Sie sich jederzeit bei Ihrer Wunsch-Kita anmelden. Keine Kita wird Ihnen jedoch einen Betreuungsplatz garantieren k?nnen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mehrere Kitas (in Arbeitsplatz- oder Wohnn?he) anzuschauen und sich dort anzumelden.

Die Zuteilung von Betreuungspl?tzen erfolgt in den ETH-Kitas und den meisten sonstigen gem?ss chronologischem Eingang der Anmeldung und unter Berücksichtigung gewisser Aufnahmekriterien. Bis sp?testens drei Monate vor dem Wunschtermin erhalten Sie eine Zusage. Da keine Kita eine Zusagegarantie geben kann, lohnt sich eine Anmeldung bei mehr als einer Kita.

Fragen Sie in Ihrer Kita nach den genauen Terminen.

Subventionen

Die ETH Zürich bietet mehrere Arten von finanzieller Unterstützung an:

  • Subventionierte Betreuungspl?tze in ETH-Kindertagesst?tten. Die H?he der Vergünstigung richtet sich nach dem massgebenden elterlichen Einkommen. Die ETH Zürich sowie viele St?dte und Gemeinden bieten eine finanzielle Vergünstigung eines Kita-Platzes an unter der Voraussetzung, dass Sie
    • erwerbst?tig sind oder
    • eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren oder
    • beim RAV gemeldet sind oder
    • eine soziale (sprachliche Integration) oder gesundheitliche Indikation von einer anerkannten Fachstelle haben
  • vergünstigte Pl?tze für S?uglinge in ETH Kitas (Stiftung kihz und Kikri): sie zahlen den Kleinkindtarif und es wird kein Aufschlag für die S?uglingsbetreuung erhoben 
  • 100% Lohnfortzahlung w?hrend des viermonatigen Mutterschaftsurlaubs (gesetzlich sind es 80%)
  • Vergünstigte Betreuungstarife für kihz Flex – die flexible, tempor?re Kinderbetreuungsl?sung
  • Subventionen für kihz Ferienbetreuung
  • Finanzielle Entlastung bei allfallenden Notfallbetreuungskosten

Alle st?dtisch geführten und die meisten privaten Kitas sowie die ETH-Kitas bieten Subventionen in Abh?ngigkeit vom Familieneinkommen an. Auch Kitas in kleineren Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich oder in anderen St?dten subventionieren Betreuungspl?tze. Fragen Sie bei Ihrer Kita oder Gemeinde direkt nach.

Wenn Subventionen gesprochen wurden, gelten diese in der Regel für ein Jahr. Sie werden einmal j?hrlich nach dem aktuellen finanziellen Familieneinkommen und der Arbeitssituation gefragt, auf deren Grundlagen dann die Subventionsberechnung erneut erfolgt.  

Für die Stadt Zürich und die ETH-Kitas (kihz und KIKRI) gelten:

  • zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern in der Stadt Zürich
  • Kind im Alter zwischen 4 Monaten und Kindergarteneintritt
  • Besch?ftigungsgrad bei zwei Elternteilen ist h?her als 100%. Z.B.: Elternteil 1 arbeitet 80%, Elternteil 2 70% = 150% = Anspruch auf 50% Kita-Betreuung. Staatlich anerkannte Ausbildungen, Arbeitslosigkeit (Vermittlungsf?higkeit) sowie eine gesundheitliche oder soziale Indikation gelten ebenso;
  • Best?tigung einer Fachstelle, falls die Kinderbetreuung aus sozialen Gründen für das Kind oder aus gesundheitlichen Gründen der Eltern notwendig ist;
  • massgebendes Netto-Einkommen unter CHF 125'00.00 (1-Kind-Haushalt).

Kl?ren Sie in Ihrer Gemeinde ab, welche Subventionsbedingungen gelten.

Haben Sie bereits in Kind in der Kita und werden erneut Mutter? W?hren des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs (ETH: vier volle Monate) gelten Subventionen in der H?he des Arbeitspensums vor dem Mutterschaftsurlaub weiterhin.

Beides wird wie ein Erwerbspensum gerechnet, wenn das Arbeitsverh?ltnis bestehen bleibt und Ihr Kind weiterhin die Kita besucht, solange die gesamte Abwesenheit (Mutterschafts- und unbezahlter Urlaub) nicht mehr als sechs Monate betr?gt.

Wichtig: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen führen zu einer Unterbrechung der Subventionen, da die ETH und die Stadt Zürich keine ungenutzten Pl?tze finanzieren kann. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten w?hrend der gesetzlichen Mutterschaft und aufgrund Krankheit oder Unfall des Kindes. Sind Sie unsicher, was in Ihrer Kita gilt? Fragen Sie dort nach.

Eltern, die in der Stadt Zürich wohnen und Subventionen beanspruchen m?chten, haben zwingend eine SBU-Best?tigung (SBU = Subventionsberechtigter Betreuungsumfang) so früh wie m?glich bei der Stadt Zürich zu externe Seitebeantragen. Ihre Kita unterstützt Sie dabei.

Fragen Sie bei Ihrer Kita frühzeitig nach, wie Sie Subventionen beantragen k?nnen.

Die H?he der Subventionen ist abh?ngig vom aktuellen Erwerbspensum der Eltern und ihren finanziellen Verh?ltnissen. Die Subventionen werden durch das massgebende Einkommen (Steuererkl?rung) bestimmt und orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien von Stadt oder Gemeinde. Die voraussichtlichen Kinderbetreuungskosten in Zürich k?nnen Sie mit dem externe SeiteBeitragsrechner ermitteln.

Bei quellenbesteuerten Personen gilt: Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden i.d.R. die Jahresnettol?hne und Pauschalabzüge für die Familiengr?sse verrechnet.  

Falls Ihr aktuelles massgebendes Familieneinkommen um mehr als 20% tiefer sein sollte als dasjenige des Vorjahres, k?nnen Sie dies dort melden, wo Sie die Subventionen beantragt haben.
Bitte beachten Sie: Ungerechtfertigt bezogene Vergünstigungen k?nnen von Ihnen zurückgefordert werden.
Falls Sie hingegen im laufenden Jahr deutlich h?here Einnahmen haben als im Vorjahr, z?hlen diese erst für die Berechnung des folgenden Kita-Jahres.

Mit der Beendigung eines sal?rwirksamen Arbeitsvertrages mit der ETH Zürich erlischt Ihr Anspruch auf Subventionen durch die ETH Zürich, wenn Sie durch die ETH subventioniert werden. Wird Ihr Kind in einer ETH Kita betreut und sie erhalten Subventionen von der Stadt Zürich, gelten diese weiterhin.

Hinweis: Wenn Sie neu den Status Langzeitaufenthalt haben, besteht grunds?tzlich kein Anspruch auf einen ETH-Betreuungsplatz mehr, wobei zum Wohl des Kindes ein Austritt in Absprache mit der Kita erfolgt. In jedem Fall erlischt der Anspruch auf ETH-Subventionen. 

Kontakt

Hello Kids!
Servicestelle für Kinderbetreuung

ETH Zürich

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