Organisation des Studiums

Als studierende Eltern ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den verschiedenen M?glichkeiten der Studienplanung zu besch?ftigen und einen studien- und familienfreundlichen Plan zu erstellen.

Studienfristverl?ngerung

Die Ihnen zur Verfügung stehende Studienzeit setzt sich aus einer Mindeststudienzeit – auch Regelstudienzeit genannt – und mehreren Toleranzsemestern zusammen. Die Toleranzsemester sind für das Auffangen von Eventualit?ten wie Repetition von Leistungskontrollen, Krankheit, Unfall, Elternzeit etc. vorgesehen.

  • Ein Bachelorstudium von 180 Kreditpunkten dauert maximal zehn Semester: sechs Semester Regelstudienzeit und vier Toleranzsemester.
  • Ein Masterstudium von 90 Kreditpunkten dauert maximal sechs Semester: drei Semester Regelstudienzeit und drei Toleranzsemester.
  • Ein Masterstudium von 120 Kreditpunkten dauert maximal acht Semester: vier Semester Regelstudienzeit und vier Toleranzsemester. 

Reicht Ihnen die Studienzeit neben den famili?ren Verpflichtungen nicht aus, k?nnen Sie eine Verl?ngerung der Studienfristen für die Basisprüfung oder eine Verl?ngerung der maximalen Studiendauer beantragen. Bitte beachten Sie, für die Gesuchsstellung die jeweiligen Fristen. 

 

Aufteilen von Prüfungsbl?cken

Bis maximal ein Jahr nach der Geburt des Kindes k?nnen Sie ein schriftliches Gesuch für die Aufteilung eines Prüfungsblocks auf zwei Prüfungssessionen stellen. Dieses Gesuch müssen Sie bis zum Ende der vierten Semesterwoche (Endtermin Prüfungsanmeldung) bei der Leitung der Studienadministration einreichen.

Für die Aufteilung eines Prüfungsblocks gilt:

  • Die Kreditpunkte sollen entweder h?lftig (1/2 – 1/2) oder 1/3 - 2/3 aufgeteilt werden.
  • In einem Teilblock müssen mindestens sieben Kreditpunkte erworben werden. 

Abweichungen von diesen Richtlinien müssen seitens der Studienfachberatung (Studienkoordniation/Studiensekretariat) schriftlich begründet sein. Diese Begründung soll alle für das Studienfach relevanten Fakten zusammenfassen, damit diese in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden k?nnen.


Weitere Informationen:

DownloadAusführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung (PDF, 366 KB)

 

Vor dem Einreichen eines Gesuchs ?Aufteilung von Prüfungsbl?cken“ und/oder ?Fristverl?ngerung“ ist es empfehlenswert, Kontakt mit der Fachberatung Ihres Studiengangs (Studienkoordination/Studiensekretariat) oder mit einer Person des Teams Beratung & Coaching aufzunehmen. In einem Gespr?ch k?nnen Sie Ihre Studienplanung und passende Flexibilisierungsm?glichkeiten besprechen.

Sie k?nnen einen zeitlich begrenzten Elternurlaub beziehen. In der Regel sind zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester m?glich. Für eine Ausnahmebewilligung reichen Sie bei der Kanzlei ein begründetes Gesuch ein.

W?hrend des Urlaubes bleiben Sie immatrikuliert, bezahlen aber keine Semesterpauschale, sondern nur die obligatorischen und allf?lligen freiwilligen Semesterbeitr?ge. Bitte beachten Sie, dass die Studienfristen durch die Einschreibung in ein Urlaubssemester weder unterbrochen noch verl?ngert werden.

Falls Sie das Studium für die Elternzeit unterbrechen m?chten, k?nnen Sie sich exmatrikulieren lassen und sp?ter wieder eintreten, sofern Sie keine unmittelbaren Studienfristen wie etwa Basisprüfungsfrist oder Frist für das Bachelor- oder Master-Diplom haben. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Masterzulassung die Wiedereintrittsbestimmungen sich nach dem Zulassungsentscheid richten.

Wenden Sie sich bei Unklarheiten bitte an die Kanzlei

Weitere Informationen:
Wiedereintritt Bachelor-Studium
Wiedereintritt Master-Studium

Wenn Sie nach Ablauf der Prüfungsabmeldung bzw. im Verlauf der Prüfungssession aus folgenden Gründen keine (weiteren) Prüfungen ablegen k?nnen, melden Sie sich bitte unverzüglich telefonisch bei der Prüfungsplanstelle +41 44 632 20 68

  • gesundheitliche Probleme
  • in der Schwangerschaft, Geburt Ihres Kindes oder
  • Krankheit Ihres Kindes ohne M?glichkeit, eine geeignete Betreuung zu finden.

Die Prüfungsplanstelle erkl?rt Ihnen, wie weiter vorzugehen ist. Die Verhinderungsgründe sind mit einem ?rztlichen Zeugnis innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung zu belegen.

Weitere Informationen:
An- und Abmeldungen Prüfungen

Wenn Sie aufgrund von Krankheit Ihres Kindes oder anderer zwingender Gründe dem Unterricht mehr als eine Woche fernbleiben müssen, informieren Sie bitte direkt die zust?ndigen Dozierenden.

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