Während der Prüfungssession
Kontaktstelle für alle Probleme vor und w?hrend der Prüfungssession:
Prüfungsplanstelle, Tel. 044 632 20 68
Verbindliche Weisungen
- Die verbindliche Weisung zum Prüfungsplan ist immer ein fester Bestandteil des Prüfungsplanes.
- Grunds?tzlich: Legen Sie Prüfungen nur in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand ab. Andernfalls nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf - dadurch haben Sie keinen Anspruch auf eine allf?llige Annullierung.
Vor Beginn der Prüfungssession
Wenn eine Frist überschritten wird (z.B. Frist zur Ablegung der Basisprüfung, Frist zur Repetition der Basisprüfung), ben?tigen Sie:
- ausführliches ?rztliches Zeugnis, wie in der DownloadWeisung zum Prüfungsplanvertical_align_bottom beschrieben
- Schriftliches Gesuch um Fristverl?ngerung an die Prüfungsplanstelle der ETH, (ETH Zürich, Prüfungsplanstelle, HG F18, R?mistrasse 101, 8092 Zürich).
Nach Beginn der Prüfungssession
- In jedem Fall die Prüfungsplanstelle sofort telefonisch informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden k?nnen. (Tel. 044 632 20 68)
- Wichtig: Besorgen Sie sich ein ausführliches ?rztliches Zeugnis, welches den Vorgaben der verbindlichen Weisung zum Prüfungsplan entspricht.
- Das weitere Vorgehen (z.B. ob noch weitere Prüfungen absolviert werden oder nicht) wird telefonisch mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
- Auch wenn Sie aus anderen Gründen h?herer Gewalt an der Teilnahme der Prüfungen verhindert sind, ist in jedem Fall die Prüfungsplanstelle sofort telefonisch zu informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden k?nnen. (Tel. 044 632 20 68)
- Das weitere Vorgehen wird telefonisch mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
Die Prüfungsplanstelle ist w?hrend der ganzen Prüfungssession erreichbar. Rufen Sie uns an (Tel. 044 632 20 68) – wir werden versuchen, Ihnen zu helfen.