Stellvertretungen
Durch die Funktion ?Stellvertretungen? k?nnen Dozierende anderen Personen die Berechtigungen geben, stellvertretend für sie verschiedene eDoz-?Aufgaben auszuführen.
Stellvertretungsfunktionen
Für die Zuweisung der Stellvertretungen stehen in eDoz zwei Funktionen zur Verfügung:
Bei beiden Stellvertretungsfunktionen muss angegeben werden, für welche eDoz-Funktionen die Stellvertretung gültig sein soll.
Regeln
- Berechtigungen müssen von den Dozierenden selber vergeben werden.
- Dozierende k?nnen nur die Berechtigungen vergeben, die sie selber haben.
- Jede Stellvertretung hat eine Gültigkeit.
- Berechtigungen k?nnen nur an Dozierende oder Angestellte der ETH Zürich vergeben werden.
- Aus Gründen des Datenschutzes k?nnen die Berechtigungen nicht an Bachelor- oder Master-Studierende vergeben werden (H?rerstatus < 20).
- Berechtigte Personen melden sich in eDoz mit ihrem eigenen ETH-Login an. Sie haben nur auf Funktionen und Lerneinheiten Zugriff, für die sie eine Berechtigung erhalten haben.