Zulassungsverfahren

Schritt 1:
Die Kandidatin bzw. der Kandidat meldet sich zum Doktorat an.

Schritt 2:
Prüfen der Zulassungsgrundlagen durch die Doktoratsadministration.

Schritt 3:
Das Anmeldedossier wird mit einer Beurteilung des Prorektors für das Doktorat an das zust?ndige Departement weitergeleitet.
Sofern dies vom Departement gewünscht wird, kann der Prorektor für das Doktorat in Ausnahmef?llen Kandidatinnen und Kandidaten ohne Rücksprache mit dem Departement zulassen.

Schritt 4:
Der Doktoratsausschuss prüft das Anmeldedossier und verfasst nach Rücksprache mit der Leiter bzw. dem Leiter der Doktorarabeit den entsprechenden Antrag zuhanden des Departements. Das Departement stellt dem Prorektor für das Doktorat Antrag auf Zulassung oder Ablehnung und legt - falls notwendig - den Umfang und weitere Details für ein erweitertes Doktoratsstudium fest.

Schritt 5:
Nachdem der Antrag bei der Doktoratsadministration eingetroffen ist, wird eine Zulassungsbest?tigung ausgestellt.

Schritt 6:
Die ausgestellte Zulassungsbest?tigung wird mit der Angabe über das frühestm?gliche Anstellungsdatum an die Professur weitergeleitet.

Schritt 7:
Die Professur leitet die Zulassungsbest?tigung an die Assistenz mir HR-Rechten weiter, welche wiederum den Anstellungsprozess initiiert.

Schritt 8:
Sobald die HR den Arbeitsvertrag ausgestellt hat, meldet sie der Doktoratsadministration das definitive Anstellungsdatum.

Schritt 9:
Die Doktoratsadministration führt Immatrikulation und Einschreibung der Kandidatin oder des Kandidaten aus, indem es diese mit dem Anstellungsdatum koordiniert.

Schritt 10:
Der Prorektor Doktorat stellt die offizielle Aufnahmeverfügung aus.

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