Departementskonferenz / Provisorische Promotion

Das Departement leitet die Liste der bewilligten Promotionen an die Doktoratsadministration weiter. Jedem Promotionsantrag sind alle Gutachten beizulegen und ausserdem folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • den zu erteilenden Doktortitel
  • den genehmigten Titel der Doktorarbeit
  • das Datum der mündlichen Prüfung
  • Datum der Departementskonferenz

Achtung:
Titel und Inhalt der Dissertation dürfen nach der Genehmigung durch die Departementskonferenz nicht mehr ge?ndert werden!

Im Falle einer Namens?nderung gilt derjenige Name, welcher zum Zeitpunkt der Genehmigung der Dissertation durch die Departementskonferenz offizielle Gültigkeit hatte.

Sofort nach der Departementskonferenz müssen die Promotionsantr?ge an die Doktoratsadministration weiter geleitet werden. Sobald dieser die Promotionsliste zur Verfüfung steht, werden die Doktorierenden exmatrikuliert und erhalten schriftlich die provisorische Best?tigung Ihrer Promotion.

Falls die mündliche Prüfung nicht bestanden oder die Doktorarbeit zur ?berarbeitung zurückgewiesen wird, informiert der Vorsitzende der Prüfungskommission den Doktorierenden schriftlich über das weitere Vorgehen und teilt ihm oder ihr die Frist für die ?berarbeitung der Doktorarbeit oder den Termin der mündlichen Prüfung mit. Die Fristen dürfen 6 Monate nicht überschreiten. Die Doktoratsadministration sowie die zust?ndige Departementskonferenz sind schriftlich über die Vereinbarungen mit dem Kandidaten resp. der Kandidatin zu informieren.

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