Investitionsgüter/Inventar

Eine ?bersicht der meist gestellten Fragen zum Thema ?Investitionsgüter / Inventar? finden Sie in der FAQ.
Bitte beachten Sie auch unser Schulungsangebot.

An der ETH Zürich sind Investitionsgüter dauerhafte Güter (Lebensdauer mind. 1 Jahr) ab einem Anschaffungswert von CHF 10'000 pro Objekt. Sie müssen zwingend in der zentralen Inventardatenbank der ETH (in ETHIS) inventarisiert werden.

Die geschützte SeiteWegleitung für die Inventarführung an der ETHZ gibt Auskunft über folgende Themen:

        1. Zweck des Dokumentes
        2. Inventarpflichtige Objekte
        3. Fakultative Inventarisierung
        4. Zust?ndigkeiten und Aufgaben der Inventarführung
        5. Inventuren und Werthaltigkeitsprüfungen
        6. Besondere Inventarien
        7. Rollen/Zugangsberechtigung zur zentralen Inventardatenbank
        8. Ger?te-?L?schung / Ger?te-?Weitergabe
        9. Weiterführende Instruktionen

Die verschiedenen Anlageklassen und deren Abschreibungszeitr?ume finden Sie geschützte Seitehier.

Im Finanzreglement sind die relevantesten Artikel hier zu finden:

Art. 93    Periodische Inventarkontrolle von Sachanlagen
Art. 133  Inventarisierung
Art. 134  Verkauf von gebrauchten Ger?ten

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